Immobilie in der Scheidung

Chancen, Nutzen, Möglichkeiten.

Verliebt, verlobt, geschieden – diese doch recht zynische Redewendung trifft in der Realität leider allzu oft zu. Jede zweite Ehe in Deutschland landet irgendwann vor dem Scheidungsrichter. Wobei die Motive dafür so vielfältig sind wie die Gründe, aus denen man sich damals in den Partner verliebt hat.

Als sei es mit dem emotionalen Drama nicht genug, geht es in der Regel nicht nur um die Auflösung der Ehe, und falls Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind um deren Sorgerecht, sondern auch um die Verteilung der in der Ehe erarbeiteten Güter. In diesem Ratgeber wenden wir uns dem Immobilienbesitz zu, der bei der Scheidung der Ehe aufgeteilt werden soll. Da kaum ein Ehepartner in dieser Hinsicht Profi ist, entstehen meist eine Menge Unsicherheiten. Welche Möglichkeiten haben wir? Was muss beachtet werden? Welcher Schritt muss wann gemacht werden?

In einer Situation, die ohnehin voller Emotionen steckt, keine leichte Aufgabe. Wir als Immobilienvertreter stehen Ihnen gern als objektiver Partner zur Seite und begleiten Sie von der ersten Überlegung bis zum Verkauf, der Vermietung oder dem Umbau Ihrer Immobilie. Und zwar so, dass am Ende beide Seiten mit der Situation leben können. Denn bei allen Vermögenswerten halten wir diesen Aspekt für besonders wichtig.

Wir wünschen Ihnen in einer herausfordernden Zeit Kraft, Zuversicht und eine möglichst friedliche Auseinandersetzung.

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Wie lange dauert es, bis mein Haus verkauft ist?

Die Dauer des Hausverkaufs kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Zustand des Hauses, der Lage, dem aktuellen Immobilienmarkt und der gewählten Verkaufsstrategie. In der Regel kann es zwischen einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern, bis ein Haus verkauft ist.

Mit oder ohne Makler verkaufen?

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Immobilie mit oder ohne Makler verkaufen möchten, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen, Ihrer Erfahrung im Immobilienmarkt und Ihrer Verfügbarkeit für den Verkaufsprozess ab. Ein Makler kann Ihnen professionelle Unterstützung, Marktkenntnisse, Zeitersparnis und Zugang zu professionellen Netzwerken bieten. Letztendlich sollten Sie die Vor- und Nachteile abwägen und die Option wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt.

Was passiert, wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können?

Wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Fall können verschiedene Schritte unternommen werden:

  1. Mediation: Die Partner können einen Mediator einschalten, um bei der Lösung ihrer Meinungsverschiedenheiten zu helfen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen, die für beide Parteien akzeptabel ist.

  2. Gerichtsverfahren: Wenn eine Einigung durch Verhandlungen oder Mediation nicht erzielt werden kann, kann einer der Partner rechtliche Schritte einleiten, indem er vor Gericht geht. Das Gericht wird dann die Angelegenheit prüfen und eine Entscheidung treffen, wie die Immobilie aufgeteilt wird.

  3. Verkauf der Immobilie: In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird, wenn die Partner sich nicht einigen können.

Rechtliche Verfahren können kosten- und zeitintensiv sein und sind oft mit emotionalem Stress verbunden. Es ist daher ratsam, alternative Wege zur Konfliktlösung zu suchen und professionellen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu finden.

Wir sind gerne für Sie da

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Sebastian Menz

Geschäftsführer & Gesellschafter | Diplom-Immobilienwirt (DIA)

09352/60384-0 sebastian.menz@klemmer-immobilien.de

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Die eigene Immobilie zu verkaufen oder eine neue zu finden ist häufig eine große Herausforderung. Um einen erfolgreichen Abschluss zu finden, sollte deshalb ein Experte für Immobilienberatung zu Rate gezogen werden, der sich in sämtlichen Fragen der Immobilienvermittlung bestens auskennt. Wir stehen Ihnen gerne als Experte zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

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